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CEGEMA SICHERHEITSÜBERPRÜFUNGEN

CEGEMA führt Sie sicher durch die Betriebssicherheitsverordnung und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV).

Unser Service für Sie:

Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen mit Kraft betriebenem Fahrwerk nach BGV D 27 § 37 (Rechtsgrundlage).

Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerkes, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände ab.

Die Prüfungen sind nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal durchzuführen.

Für alle Flurförderzeuge mit Kraft betriebenem Fahrwerk (mit und ohne Einrichtungen zum Anheben der Last) sind Prüfbücher zu führen.

Die Ladegeräte Funktionskontrolle, gemäß BGV A3 und VDE0702, bieten wir ebenfalls, auf Wunsch, im Rahmen der UVV an.

Abgasuntersuchung an Diesel- oder Gasgabelstapler sind alle sechs Monate durchzuführen.